Neue Qualitätsprüfrichtlinien (QPR) ambulant veröffentlicht

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang August die neuen „Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege“ freigegeben.

Mehr Zeit für Pflegedienste 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang August die neuen „Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege“ freigegeben. Sie sind ab sofort auf der Website des Medizinischen Dienstes abrufbar.

Die Ankündigungsfrist wird für die Qualitätsprüfungen verlängern. Sie soll künftig zwei statt eines Arbeitstages betragen. Diese Frist soll mit dem neuen Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehemals Pflegekompetenzgesetz) auch im SGB XI entsprechend verankert werden.

Leider ist diese Frist in der heute veröffentlichten Version der QPR noch in der aktuellen Fassung des § 114a SGB XI verankert. Wir gehen aber fest davon aus, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege die im dortigen Entwurf bereits festgeschriebene neue Regelung entsprechend angepasst wird.

Die neuen Richtlinien treten nun erst zum 1. Juli 2026 in Kraft