Häusliche Krankenpflege / Behandlugspflege

Behandlungspflege nach SGB V

Häusliche Krankenpflege

Unsere erfahrenen Pflegekräfte unterstützen Sie zu Hause nach ärztlicher Verordnung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.

Was ist Behandlungspflege?

Die medizinische Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V). Sie wird vom Arzt verordnet und von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt.

Zu den Leistungen gehören:

  • Grundpflege (z.B. Körperpflege, Mobilität)
  • Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung)
  • Unterstützungspflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Unser Pflegedienst stellt sicher, dass medizinische Betreuung und Alltagsunterstützung zuverlässig und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt erfolgen.

Formen der Behandlungspflege

Die Behandlungspflege richtet sich nach dem Gesundheitszustand des Patienten:

  • Medizinische Behandlungspflege: Arztverordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung.
  • Krankenhausvermeidungspflege: Intensive häusliche Betreuung zur Vermeidung von Klinikaufenthalten.
  • Sicherungspflege: Sicherstellung der Versorgung, wenn Angehörige vorübergehend ausfallen.

 

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

Tätigkeiten, die unser Pflegedienst übernimmt, sind:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Intramuskuläre und subkutane Injektionen, zum Beispiel Insulin- und Thrombosespritzen
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Portversorgung
  • Stomaversorgung
  • Inhalation
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Versorgen von Ernährungssonden
  • Katheterpflege
  • Katheterwechsel

 

Wann wird Behandlungspflege verordnet?

Behandlungspflege wird nur verordnet, wenn weder der Pflegebedürftige selbst noch eine im Haushalt lebende Person die erforderlichen Maßnahmen durchführen können.

Dauer und Kosten der Behandlungspflege

Die Hauskrankenpflege wird zunächst für 14 Tage verordnet. Bei Bedarf kann der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Volljährige Patienten zahlen 10 % Eigenanteil, maximal 10 € pro Tag, für bis zu 28 Tage.

Häufige Fragen zur Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege

Die Krankenkasse trägt die Kosten. Als Versicherter müssen Sie über 28 Tage lang 10 % zuzahlen, höchstens jedoch 10 € pro Tag.

Kosten für die Behandlungspflege werden nicht vom Pflegegeld abgezogen. Sie erhalten weiterhin die vollen Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse.

Während die Behandlungspflege medizinische Hilfeleistungen umfasst, bezieht sich die Grundpflege auf die alltäglichen Verrichtungen bezieht.