MD-Begutachtung
Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), bei privat Versicherten ist die Firma Medicproof zuständig. Seine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Versicherten alle Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die ihnen zustehen.
Ablauf der MDK-Begutachtung
Die Begutachtung findet bei Ihnen zu Hause oder in der Einrichtung, in der Sie leben, statt und ist eine Empfehlung für die Pflegekasse. Geregelt wird die Vorgehensweise des Gutachters in den Pflegebegutachtungsrichtlinien.
In einem 6-stufigen Verfahren wird Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen untersucht.
- Mobilität
- Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
- Verhalten und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen
- Alltagsgestaltung und soziale Kontakte
Generell gilt:
Je eingeschränkter Sie in Ihrer Selbstständigkeit sind, desto höher wird der Pflegegrad sein. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld des Termins ausführlich über die Pflegebegutachtungsrichtlinien zu informieren, damit Sie wissen, welche Anforderungen für die Erteilung der jeweiligen Pflegegrade erfüllt sein müssen.