Ablehnung des Pflegegrades

Innerhalb von vier Wochen können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Jede pflegebedürftige Person hat das Recht, einen Pflegegrad bei der Pflegekasse zu beantragen. Nach der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) folgt jedoch oft die Ernüchterung: Viele Anträge von Versicherten auf einen Pflegegrad werden abgelehnt oder es wird ein zu niedriger Pflegegrad erteilt.

So groß der Ärger und die Enttäuschung jetzt auch sind: Auf keinen Fall sollten Sie sich mit einem Bescheid, mit dem Sie nicht einverstanden sind, abfinden. Sehr häufig hat ein Widerspruch Erfolg und es wird doch noch der angemessene Pflegegrad zugesprochen. Doch was müssen Sie beachten, wenn Sie Widerspruch einlegen wollen? Mit dieser Frage wenden Sie sich wieder an unseren Pflegedienst. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne persönlich und ausführlich.